Auslöser Ortsplanungsrevision

Auslöser der Ortsplanungsrevision von Sargans sind:

  • die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (SR 700; abgekürzt RPG) vom 1. Mai 2014, wonach die Siedlungsentwicklung gezielt nach innen gelenkt, Bauzonenflächen möglichst reduziert und eine weitere Zersiedelung verhindert werden sollen;
  • das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) vom 1. Oktober 2017 und der neue kantonale Richtplan (Teil Siedlung) vom 1. November 2017, welche die Grundlage für die Umsetzung der gewünschten Stossrichtung der Raumplanung im Kanton St. Gallen festlegen;
  • die bestehenden Ortsplanungsinstrumente der Gemeinde Sargans, welche über 15 Jahre alt sind und allein aufgrund ihres Alters gesamthaft überarbeitet werden müssen.

Umfang Ortsplanungsrevision

Die Ortsplanungsrevision in Sargans umfasst folgende Hauptbearbeitungspunkte:

  • Revision des kommunalen Richtplans von 1999
  • Revision des Zonenplans von 1999
  • Revision des Baureglements von 1999

Die Revision der Schutzverordnung Teil Bau bildet nicht Gegenstand dieser Ortsplanungsrevision. Sie wird in einem separaten Projekt derzeit bearbeitet. Das Mitwirkungsverfahren zur Revision der Schutzverordnung Teil Bau dauert vom 16. August 2022 bis zum 16. September 2022.

Die Überprüfung der bestehenden Sondernutzungspläne (gebietsweises Bauen unter bestimmten Vorschriften) und deren Anpassung auf das neue Recht erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Festlegung der Gewässerräume wurde bereits im Jahr 2021 über ein separates Projekt angegangen.

Planungsziele der Ortsplanungsrevision

Die Ortsplanungsinstrumente sollen vollständig neu erarbeitet werden. Dazu gehört, dass:

  • die Richtplanung unter Berücksichtigung der vorstehenden Themen vollständig neu entwickelt wird. Sie zeigt insbesondere auch die Innenentwicklungspotenziale und macht Hinweise zur Umsetzung.
  • der Zonenplan mit dem Baureglement nach den Vorgaben des PBG vollständig revidiert und gleichzeitig auf die neue Schutzverordnung und die Gewässerräume abgestimmt wird;
  • die Erhältlichkeit der Bauzonen mittels des neuen Instrumentariums des PBG gesichert wird;
  • die ganze Planung durch eine geeignete Kommunikation begleitet wird.

Ablauf der Ortsplanungsrevision

1
Analyse, Strategie und Raumkonzept
Schritt 1: Analyse

Bevor die Ortsplanungsinstrumente revidiert werden konnten, haben sich der Gemeinderat und die Baukommission vertieft mit dem Ort und dem Potential von Sargans auseinandergesetzt. Dafür wurden bestehende Planungen / Grundlagen analysiert, Quartieranalysen anhand Begehungen erstellt und Entwicklungspotenziale anhand Analysen am Computer ermittelt. Die Ergebnisse sind im Planungsbericht unter den Kapiteln 1 bis 2.2 dargestellt.

Schritt 2: Strategie

Aufbauend auf den Analysen und Begehungen wurde die Strategie für die räumliche Entwicklung von Sargans festgelegt. Dabei wurden kantonale, regionale und lokale Planungen, Konzepte und strategische Ziele analysiert (Planungsbericht Kap. 2.3). Daraus resultiert der Strategieplan Innenentwicklung, worin das gesamte Siedlungsgebiet auf Innenentwicklungsflächen untersucht worden ist (Kap. 2.3.3).



Schritt 3: Handlungskonzept und Raumkonzept

Im Handlungskatalog werden Vorgaben aus übergeordneten Planungen und den strategischen Grundlagen der Gemeinde mit konkreten Massnahmen verknüpft. Zudem wird aufgezeigt, in welchem Instrument diese Massnahmen umgesetzt werden sollen. Das Raumkonzept ergänzt den Handlungskatalog (Kap. 3.1) um die Grundzüge der räumlichen Entwicklung. Es beachtet die besonderen räumlichen Phänomene und schafft einen eindeutigen, räumlichen Rahmen der Ortsplanung. Es ist als Zielbild für Sargans zu verstehen (Kap. 3.2).


abgeschlossen
2
Öffentliche Mitwirkung
Schritt 4: Information und öffentliche Mitwirkung zur Strategie und Raumkonzept

Am Informationsanlass vom 8. September 2020 wurden der Sarganser Bevölkerung das Raumkonzept zusammen mit dem Strategieplanung zur Innenentwicklung vorgestellt. Über eine Umfrage wurde das Empfinden zur Planung aus der Bevölkerung abgeholt (Kap. 3.1).

abgeschlossen
3
Entwurf Richtplanung
Schritt 5: Entwurf Richtplanung

Die Richtplanung ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument der Planungsbehörde und fokussiert die Gemeindeentwicklung auf einen Zeithorizont von ca. 25 Jahren. Sie bildet die Grundlage für die übrigen Planungsmassnahmen und ist für die Behörden wegleitend, hat jedoch keine direkte eigentumsverbindliche Wirkung.

abgeschlossen
4
Öffentliche Mitwirkung
Schritt 6: Information und öffentliche Mitwirkung zum Richtplan

Der kommunale Richtplan wurde am Infoanlass vom 15. Juni 2022 Interessierten vorgestellt und erläutert. Die Bevölkerung wird eingeladen bis zum 30. September 2022 an der E-Mitwirkung teilzunehmen und somit zu den Entwürfen der Ortsplanungsinstrumente Stellung zu nehmen.

abgeschlossen
5
Entwurf Zonenplan und Baureglement
Schritt 7: Entwurf Zonenplan und Baureglement

Der Zonenplan und das Baureglement ordnen das Bauwesen der Gemeinde (Kap. 3.4). Er definiert die unterschiedliche Nutzungsart, Nutzungsintensität und Immissionstoleranz des gesamten Gemeindegebiets. Hauptsächlich legt der Zonenplan die Abgrenzung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet fest. Im Gegensatz zum Richtplan ist der Zonenplan parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich.

abgeschlossen
6
Öffentliche Mitwirkung und kantonale Vorprüfung
Schritt 8: Öffentliche Mitwirkung und kantonale Vorprüfung

Zum Zonenplan und Baureglement werden Quartiergespräche mit anschliessender Möglichkeit zur Stellungnahme durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt die Vorprüfung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Rahmennutzungsplanung und Richtplanung).

in Durchführung
7
Auswertung Mitwirkung
Schritt 9: Auswertung Mitwirkung und Anpassung Planungsinstrumente

Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung werden durch den Gemeinderat und Baukommission geprüft, bewertet und bedarfsgerecht in die Ortsplanungsinstrumente aufgenommen.

in Durchführung
8
Erlass kommunaler Richtplan, Zonenplan und Baureglement
Schritt 10: Erlass Gemeinderat und Kenntnisnahme / Genehmigung durch Kanton

Danach wird der kommunale Richtplan vom Gemeinderat erlassen und dem Kanton zur Kenntnisnahme eingereicht.

ausstehend
9
Öffentliche Auflage Ortsplanungsinstrumente
Schritt 11: Öffentliche Auflage und Genehmigung durch Kanton

Der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) wird öffentlich aufgelegt und dem fakultativen Referendum unterstellt. Anschliessend folgt die Genehmigung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG). Der kommunale Richtplan wird durch den Kanton zu Kenntnis genommen.

ausstehend